Stress-Abbau hält
jung und gesund
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SoundEar® II-Industry Lärmüberwachung im Betrieb
Präzisions-Gerät in Spitzenqualität
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Einsatzbereich:
Lärmbegrenzung im Betrieb, Gehörschutz
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SoundEar Ausführungen
Bei allen Produktions- und Versandprozessen entsteht Lärm. Nach der Verordnung
zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG
zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
vom 6. März 2007 darf
über den 8-Stunden Tag die Lärmdosis nicht mehr als 85 dB(A) betragen. Der Spitzenschalldruckpegel darf (gelegentlich) 135 dB (A)betragen. Werden die Grenzwerte überschritten, hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeigneten Gehörschutz zu stellen. Der Arbeitgeber muss auch sicherstellen, dass der Gehörschutz getragen wird.
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