Der neue LRS-Erlass Niedersachsen
vorgestellt von Kultusminister B. Busemann

Strahlend stellte Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann Mitte April 2005 den Erlass-Entwurf zur Förderung von Kindern mit Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb und in der Mathematik vor. Ab dem nächsten Schuljahr (2005/2006) sollen Defizite beim Schriftspracherwerb nicht wie bisher nur in Klasse 3 und 4 im Sinne eines Nachteilsausgleiches berücksichtigt werden, sondern bis einschl. Klasse 10 und auch in den Fremdsprachen. Bei mathematischen Defiziten beschränkt sich das allerdings auf die Grundschulzeit.

Lesen Sie hier den Erlassentwurf als Download (24 KB) einschließlich der Presseerklärung des Kultusministers.

Genaues Lesen ist sinnvoll. Nachteilsausgleiche sollen nur für die "Dauer einer Förderung" gelten. Die gibt es aber schon jetzt kaum noch. Beschlüsse hierzu müssen mit einer 2/3 - Mehrheit der Klassenkonferenz erreicht werden. Das bedeutet: in Zukunft wird es beschlossen werden, ob ein legasthenisches Kind in Schriftsprach-Leistungen in Niedersachsen eine 5 oder 6 bekommt oder nicht. In der Schule A erhält es einen Nachteilsausgleich - in der Schule B jedoch nicht. Der Gesetzgeber drückt sich vor der Entscheidungsverantwortung, indem er diese auf die Schule und die Lehrkräfte rückverlagert.

Dass nun auch die sogenante Rechenschwäche in Nachteils-Ausgleiche einbezogen wird, kann aus pädagogischer Verantwortung kaum als nachvollziehbar eingestuft werden. Warum dann nicht auch die Bio-Asthenie, die Hausaufgaben-Asthenie oder irgendeine andere Schwäche ? Und warum die Dyskalulie - wenn es sie denn gibt - am Ende der vierten Klasse automatisch behoben sein soll, während die Legasthenie bis zum Ende des 10. Schuljahres anerkannt wird, bleibt rätselhaft. Antworten auf die vielen Fragen gibt der Erlass-Entwurf nicht.